Was hat unsere Betriebsvereinbarung zur Altersteilzeit mit den neuen Datenschutzregeln zu tun? Das mag sich mancher Betriebsrat fragen. Die Antwort ist: Weit mehr, als auf den ersten Blick gedacht. Denn bei der Altersteilzeit – und vielen anderen in Betriebsvereinbarungen geregelten Sachverhalten – sind hoch sensible Beschäftigtendaten im Spiel, die gesammelt, ausgewertet und gespeichert werden. Das muss nach den Normen der seit 2018 verbindlichen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschehen. Andernfalls könnten Betriebsvereinbarungen ihre Gültigkeit verlieren.

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