Auch beim Betriebsrat fallen in der Regel personenbezogenen Daten an.  Welcher Betriebsrat will schon gerne bei kleinen Nachfragen ständig in der Personalabteilung klopfen? Doch auch für den Betriebsrat gilt die Datenschutz-Grundverordnung die derzeit vielen Unternehmen Kopfzerbrechen bereitet.

Für den Betriebsrat nicht unwichtig: Der behördlich-gemeldete Datenschutzbeauftragte des Unternehmens ist nicht für die Einhaltung des Datenschutzes beim Betriebsrat verantwortlich. Darum muss sich der Betriebsrat selbst kümmern. Natürlich kann der betriebseigene Datenschutzbeauftragte bei Fragen hinzugezogen werden und gibt es ein gutes Verhältnis profitieren sicher beide Seiten. Doch der Betriebsrat sollte auch einige Grundlagen, Prozesse und Gesetze kennen, denn letztendlich ist er alleine für die Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Bei größeren Gremien bietet sich daher eine eigene Datenschutzstrategie an, die vielleicht auch mit externen ExpertInnen erstellt werden muss.

Die wichtigste Grundlage dafür ist die Datenschutz-Grundverordnung, die es hier in aller juristischen Pracht zum nachlesen gibt: https://dsgvo-gesetz.de

Die Fachzeitschrift “Computer und Arbeit” hat die wichtigsten Infos im aktuellen Titelthema zusammengetragen. Leider versteckt sich dieser hinter einer Bezahlschranke.

 

Aber auch DigQu wird in der nächsten Zeit immer wieder relevante Infos zum Thema Betriebsrat, Betriebsvereinbarungen, Datenschutz und Datensicherheit

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